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artikel

12.2C14

Geänderten Steuersatz für Speisen bei Neuanlage berücksichtigen

Vermeiden Sie Fehler bei der Artikelpflege: bei der Neuanlage von Artikeln wird jetzt darauf hingewiesen, wenn ein vorbelegter Steuersatz nicht zum Standardwert der Artikelgruppe passt.

Bei Neuanlage eines Artikels ist noch keine Artikelgruppe vorgegeben, allerdings erscheint immer sofort eine VK-Preisschiene. Diese ist in der Regel mit dem Steuersatz 1 vorbelegt.
Da seit 01.01.2026 für Speiseartikel ein Steuersatz von 7% gilt (üblicherweise Steuersatz 2), muss dieser Steuersatz für Speiseartikel manuell geändert werden.

Bei Angabe der Artikelgruppe des neuen Artikels wird jetzt überprüft, ob unter Buchhaltung > Mehrwertsteuer ein Standardsteuersatz für diese Artikelgruppe vorbelegt ist. Falls der Wert dort nicht mit dem angegebenen Wert übereinstimmt, wird darauf hingewiesen und die Korrektur angeboten.

Zusätzlich greift die Prüfung dann, wenn die Artikelgruppe eines vorhandenen Artikels nachträglich geändert wird. In diesem Fall werden alle Preisschienen mit abweichenden Steuersätzen angezeigt.